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Abgas-Skandal: Erste Diesel-Klage beim BGH

06.07.2018 08:48 Uhr
Die Entscheidung des BGH ist enorm wichtig – ein Grundsatzurteil wird es aber wohl nicht geben.
© Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa

Im Zuge der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals ist beim Bundesgerichtshof die Klage eines Skoda-Fahrers zur Revision anhängig. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich 2019.

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Im Zuge der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) an. Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe auf Anfrage.

Allein gegen den Volkswagen-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20.000 Kunden geklagt. Hinzu kommen noch Tausende, die über eine Art Sammelklage vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4.500 Urteile überwiegend von Landgerichten und etwa ein Dutzend Urteile von Oberlandesgerichten. In den meisten Fällen wurden demzufolge die Klagen abgewiesen.

Wie der BGH entscheidet, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprechung gibt die Linie vor für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhalt. Weil in dem Skandal viele verschiedene Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatz-Urteil zu rechnen, das auf einen Schlag alles entscheidet. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt.

Skoda-Fahrer will Preisminderung von 20 Prozent durchsetzen

In dem Fall will der Fahrer eines Skoda bei seinem Autohändler eine Preisminderung von 20 Prozent durchsetzen. Das Dieselauto hatte beim Kauf 2013 eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Inzwischen wurde die Software aktualisiert.

Der Kläger behauptet, dadurch seien ihm technische Nachteile entstanden. Außerdem sei das Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann keinen Erfolg. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass er beides nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen seien nicht ausreichend. Das letzte Wort hat der BGH.

Dort liegt ein zweiter Diesel-Fall, in dem das OLG Bamberg die Revision nicht zugelassen hatte. Der Kläger hat Beschwerde eingelegt. (dpa)

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KOMMENTARE


Salesman

06.07.2018 - 13:20 Uhr

Ja, es ist sehr dumm von VW und allen anderen Herstellern gewesen, was passiert ist. Es ist traurig das wir ein anderes Rechtssystem haben wie die USA. Ich kann es einfach nicht mehr hören, mit was für einen Blödsinn sich unsere Gerichte befassen müssen. Aber klar ist, wie in allen Lebenslagen, der Euro heilt alle wunden und dann ist alles wieder Friede Freude Eierkuchen. Auf auf Ihr Hater, los geht´s...in dem Sinne ein schönes WE.


MJ23

12.07.2018 - 14:13 Uhr

@Salesman, natürlich geht es hier um Euro. Ich fahre seit drei Jahren einen Audi A5, mit der Abgasnorm Euro 5. Den habe ich mir gekauft, weil ich mit meinem A3 nicht mehr in die Stuttgarter City fahren durfte, weil ich nur eine gelbe Umweltplakette hatte. Nun habe ich eine grüne Plakette, aber "nur" Euro 5. Soll ich mir nun wieder ein neues Auto kaufen? Weil ich vielleicht demnächst wieder nicht mehr durch Stuttgart fahren darf? Das wusste ich vor 3 Jahren nicht, sonst hätte ich mir gar keine Diesel gekauft. Und wie bezahle ich meine ganzen Autos, die ich eigentlich gar nicht haben möchte, natürlich in Euro!(Das mein A5 auch noch den betroffenen Motor, mit der Abschaltsoftware hat, davon schreibe ich hier lieber nichts. :-( )


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