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HB ohne Filter vom 2. Mai 2008

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Datum:
02.05.2008

6 Kommentare

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Heute mit den Themen: ATU-Flatrate, 39 Prozent Auto-Rabatt, Neues Rechtsdienstleistungsgesetz, Zum Tag der Arbeit und Smart in China

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28. April – Montag

ATU-Flatrate. Kaum sitzt der "Neue", Dr. Michael Kern, in der Reger-Stadt Weiden seit 1. April 2008 auf dem ATU-Thron, hat der bisherige Marketingchef Olaf Giesen das ATU-Boot verlassen. Kern, bislang VW-Vertriebsvorstand scheint seine eigene Marketing-Gangway vorzugeben. Bei VW gelang ihm im Sommer 2006 die Branchensensation mit der Flatrate, Golf für 99 Euro plus, plus, plus. Bei ATU bedeutet die neu eingeführte Flatrate: zwei Jahre Werkstatt-Service zum Festpreis! Die Inhalte: 2 x Inspektion, 1 x Bremsflüssigkeitstest, 2 x Urlaubs-Check, 2 x Winter-Check und 4 x Radwechsel, 1 x Voruntersuchung HU. Preisangabe: Alles inklusive statt 289,50 129 Euro zuzüglich Material. Das Kleingedruckte ist nur mit der Lupe lesbar. Die Offerte gilt für eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern pro Jahr. Das Angebot gilt unabhängig vom Fahrzeugalter.

Wie bisher: Es wird auf Preisimage gemacht! Wer diese Woche gelesen hat, dass die Kapitaleigner KKR und Doughty Hanson 140 Millionen Euro Kapital zuschieben mussten weiß, dass es bei ATU nichts zu verschenken gibt. Genauer sollte man auch die Preise der HU/AU bei ATU analysieren: amtlich anerkannte Durchführung durch TÜV, Dekra, GTÜ und FSP für 69 Euro. Zusätzlich wird die gültige Feinstaub-Plakette gratis offeriert.

Kern kann seine Vergangenheit im Autovermietgeschäft nicht leugnen. Es wird über Buchbinder bei ATU nun die C-Klasse zum Golf-Preis für 69 Euro pro Tag inkl. MwSt. kilometerfrei angeboten. Den ersten Platz reklamiert das Unternehmen außerdem in Sachen Reifen und Navigationssysteme.

29. April – Dienstag

39 Prozent Auto-Rabatt. Rabattkönig Ferdinand Dudenhöffer schlägt heute auf der Titelseite der "Bild-Zeitung" wieder zu. Nach seiner neuesten Rabattstudie lag der durchschnittliche Nachlass auf Neuwagen im April bei 16,5 Prozent. Citroën ist beim C3 mit 38,6 Prozent dabei. Und das stilisiert die "Bild" zur Titelüberschrift: "Neuer Preiskampf! Bis zu 39 Prozent Auto-Rabatt!"

Der Corsa wird mit 22,2, der nagelneue Mondeo mit 19,3 Prozent gehandelt. VW bietet schon jeden dritten Golf als Werks- oder Händlerwagen an, im Schnitt mit 25 Prozent Rabatt. Die Hersteller loben abermals in den Händlerbörsen mehr und mehr separate Sonderabnahmen aus. Wer beispielsweise zusätzlich 30 A-Klassen ordert, erhält bei Daimler 35 Prozent Verkaufsförderung. Das Neufahrzeuggeschäft hat allein ob der 200 neuen Modelle in diesem Jahr viel Farbe, macht aber bislang unter Ertragsaspekten wenig Freude.

Ergo: Im GW-Geschäft Akzente setzen! Da helfen derzeit selbst eine Reihe von Neueinführungen wenig. Im April standen der neue Opel Agila im Vordergrund, der Audi A4 Avant, das A3 Cabrio, das 1er Cabrio von BMW, der Mazda 6 Sport Kombi usw. Auffällig im Werbewald sind die Anzeigen monatlicher Finanzierungsraten ohne Anzahlung. Besondere Vergünstigungen sind bei Vorführwagen, Jungwagen und Sondermodellen zu finden. Toyota offeriert nun 4.000 Euro GW-Eintauschprämie! Das kann man dann schon "Teuerfrei" oder "Mitohneteuer" nennen.

30. April – Mittwoch

Neues Rechtsdienstleistungsgesetz. Zum 1. Juli tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Das schafft in Sachen Unfallabwicklung dem Autohaus die Möglichkeit, den Kunden künftig selber umfassend zu informieren. Jetzt sind verschiedene Institutionen dabei, geschäftlich die rechtliche Neuerung zu nutzen. Das ist legitim. Es sollte seitens der Betriebe aber ganz offen die Forderung auf den Tisch, dass in erster Linie die Servicebrater in den Betrieben zu informieren und zu schulen sind. Sie – wie die betroffenen Verkäufer –, sind im Falle eines Unfallschadens für den Kunden erste Ansprechpartner. Es sind von den Schulungsverantwortlichen die Akzente so zu setzen, dass bei normaler Unfallsachlage eine Dritthilfe sich erübrigt. Und das ist in gut 80 Prozent der Fälle die Realität. Alle anderen Konzepte sind unnötige Aufblähungen, die mit unnötigen Kostenbelastungen für die Betriebe verbunden sind. Die Fachverlage haben eindeutige Formulare vorzulegen. Und die gilt es richtig auszufüllen. Der Rest ist praxisgerechte Kundeninformation. Keep it simple! Viel wichtiger wären die Fortschritte hinsichtlich elektronischer Schadenabwicklung. Wer seine Unfallrechnung elektronisch einreicht, erhält sein Geld schneller!

Ähnlich verhält es sich um die anstehende GVO 2010-Diskussion. Kaum wird die erste Variante des Evaluierungsberichtes in Brüssel in englischer Sprache vorgelegt, schon ist die kfz-spezifische GVO 2010 unterm Tisch. Es wäre besser, es würde in den entsprechenden Gremien für eine anständige Politik aktiv gekämpft, als dass sich die Anwälte auf Veranstaltungen und in Verlautbarungen jetzt schon wieder quer durch Deutschland mit Untergangsstimmungen profilieren.

1. Mai – Donnerstag

Zum Tag der Arbeit. Ein Stuttgarter Anwalt brachte mir dankenswerterweise bei, dass die Kluft zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch und vertraglichem bzw. tarifvertraglichem Urlaubsanspruch größer ist, als ich das vor 14 Tagen an dieser Stelle kommentierte. Abhängig ist die Zahl der Urlaubstage davon, ob die Fünf-Tage-Woche oder die Sechs-Tage-Woche vereinbart wurde. Urlaubstage sind jeweils Werktage. Ein Fazit: Bei einer Fünf-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer bei individuell bzw. tariflich gewährtem Urlaub von 30 Arbeitstagen zehn Tage mehr Urlaub als ihm der Gesetzgeber im Rahmen des Bundesurlaubsgesetzes zugedacht hat, nämlich 20 Arbeitstage!

Ja, seit 1860, dem ersten politischen "1. Mai", wurden viele Arbeitnehmerrechte in Deutschland erstritten. Die nun schwindende Zahl der Teilnehmer an Mai-Kundgebungen bzw. Protestzügen macht deutlich, dass das meiste in der Scheune ist. Es gibt da nichts mehr zu protestieren. Zehn-Stundentag, 48-Stunden-Woche, Kinderarbeit sind beseitigt, 30 Urlaubstage, Urlaubs-, Weihnachtsgeld usw. die Realität. Der DGB ist seit zwölf Jahren dabei sich zu reformieren. Passieren tut nichts. Die noch bestehenden acht Einzelgewerkschaften sind sich ohnehin nicht grün. Gesucht ist das Bild des "Modernen Arbeiters". Das spielt sich eben heute in den meisten Fällen nicht mehr am Hochofen oder am Band ab. Gefragt sind die guten Facharbeiter! Ich sage das mit großem Respekt vor den Könnern. Schaue ich mir allerdings die Abschlüsse der Mechatroniker an, wo 70 Prozent der Absolventen mit der Note drei und schlechter abschließen, und zwar gleichermaßen im praktischen wie im theoretischen Teil, dann fehlt es an Könnerschaft. Die Worte Leistung und Disziplin sollten am Tag der Arbeit im Interesse des "Modernen Arbeiters" nach vorne proklamiert werden.

Die größte Kraft für wirtschaftliche Zuversicht geht derzeit – trotz aller Risiken bezüglich Teuerung – von einem robusten Arbeitsmarkt aus. Dazu kommen in unserer Branche Einkommenszuwächse von insgesamt 6,5 Prozent. Das schafft Vorfreude. Die Nachwehen treten aber auf, sobald die Unternehmen die höheren Lohnkosten über die Preislandschaft weiterreichen. Ein Teufelskreis, der nur durch die Reduzierung der Abgaben an den Staat durchbrochen werden kann.

2. Mai – Freitag

Smart in China. Als ich unlängst bei meinem China-Besuch in Chongqing stand, der mit 31,4 Millionen Einwohnern weltgrößten Stadt, parkte vor dem Hotel ein Smart. Es war der einzige, den es in dieser "Ameisen-Stadt" zu sehen gab. Selbstredend, dass er gerade mit seinem Gesamtkonzept hier viele Verkehrsprobleme lösen könnte. Daimler führte zu Beginn dieses Jahres den Smart in den USA ein. Konzernchef Dieter Zetsche hat den China-Start für 2009 angekündigt. So die Preislandschaft auf China abstimmbar ist, wird der Zweisitzer aus Hambach in der Volksrepublik ein Renner!

Spruch der Woche:

"Erfolgsmenschen werden von zwei Dingen angetrieben: Erregung und Autonomie."

Mit meinen besten Gemütsgrüßen zum Wonnemonat

Ihr

Prof. Hannes Brachat
Herausgeber AUTOHAUS

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KOMMENTARE


Rick Marlowe Investigations

02.05.2008 - 12:58 Uhr

39% Neuwagenrabatt und ATU Flatrate. Die Frage muss doch ernsthaft gestellt werden, ob hochbezahlten Automobilmanagern für das viele Geld das sie einstecken nichts gescheiteres einfällt als ständig die Rabattschraube weiter herauszudrehen. Von einem Trip aus den USA hätte ich auch noch einen coolen Marketinggag. Ganz einfach das Autohaus macht den Service und der Kunde zahlt einfach soviel wie ihm dieser wert ist. ----Das ist doch echte "Kundenorientierung". In den USA hat ein Restaurant Suppen so verkauft und gut verdient. Vieleicht kriege ich für so einen Vorschlag ja auch einen topdotierten Managerposten. Nicht dass ich glaube, dass ich diesen Wert wäre aber darauf kommt es auch nicht an.


Tom Witzel

02.05.2008 - 21:07 Uhr

Wie sich wohl die Gebrauchtwagenwerte weiterentwickeln werden, bei diesen Rabatten und den Medienrummel darum, der die Sitten bei den Verkaufsverhandlungen verdirbt. Schon öfters wurde eine generelle Preissenkung, statt wahnwitzige Rabatte gefordert. Neuwagen sind einfach zu teuer! Da nützt auch der 25. Airbag und Internet Anschluß nichts. Weniger ist mehr... Die Gebrauchtwagen werden nicht nur durch die Rabatte geschädigt. Die hysterische Umweltpolitik mit Fahrverboten und Steuerbelastungen tut Ihr übriges. Für einen wenige Jahren alten Diesel, damals hochgejubelt von der einschlägigen Fachpresse, gibt es so wenig Restwert, daß der Interessent zuviel drauflegen muß, vom versteuerten Einkommen. So wird das nichts....Nur die Afrikaner freuen sich über unsere "Altfahrzeuge"


C. Dörfler

05.05.2008 - 10:19 Uhr

70% der Mechatroniker Absolventen schließen ihre Prüfung mit drei oder schlechter ab? Kein Wunder, wenn Hinterhof-Klitschen sich als Ausbildungsbetrieb darstellen dürfen. Meiner Meinung nach, sollte es eine Qualitätssicherung für Ausbildung geben. Wer keine Ausreichende Werkstatt-Einrichtung vorweisen kann, sollte auch nicht Ausbilden dürfen. Da Lob ich ausdrücklich große Betriebe die ihre Azubis durch die einzelnen Abteilungen schicken. Die haben bei den Prüfungen auch weniger Probleme, gegenüber denen, die z.B. ein Achsmessgerät zum ersten mal in der Berufsschule sehen. Es fehlt nicht an Leistungsbereitschaft seitens der Azubis. Es fehlt an tatsächlicher Ausbildung!


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henner Hörl, Stuttgart

05.05.2008 - 19:18 Uhr

Prof. Brachat ist zuzustimmen, dass in erster Linie die Serviceberater und Verkäufer gute Kenntnisse zum Unfallschadensrecht besitzen müssen. Allein schon, um den Schadenregulierern der Versicherer ebenbürtig zu sein, muss das Wissen fortlaufend gesteigert werden. Unrichtig ist aber die Auffassung, dass das neue RDG dem Autohaus die Möglichkeit gäbe, den Kunden künftig "selber umfassend" über die Unfallabwicklung zu informieren. Nicht nur, dass dies ohne ausgesprochene Spezialisierung auf Unfallschadenregulierung unmöglich ist, es ist auch verboten. Denn auch das neue RDG hält für den Kernbereich der rechtlichen Dienstleistungen - und dazu gehört auch die Unfallschadenregulierung ! - am Anwaltsmonopol fest. Da Kfz-Betriebe mit dem Handel und der Reparatur von Fahrzeugen befaßt sind, brauchen sie aber auch keine "umfassenden" Regulierungsbefugnisse. Oder sollen Kfz-Betriebe künftig Haftungsfragen dem Grunde nach ("Wer war am Unfall schuld ?") einschätzen und Personenschäden regulieren ? Wohl kaum. Jedenfalls sieht dies auch das RDG so. Denn es gestattet Nicht-Anwälten gerade nicht die umfassende Rechtsberatung. "Keep it simple !" als Postulat gegen unnötige Aufblähungen, wer wäre nicht dafür zu haben ? Aber die "normale Unfallsachlage" ohne Dritthilfe, welche Prof. Brachat ohne Quellenangabe mit 80 % der Fälle beziffert, gibt es nicht und kann es ohne Rechtsänderung auch gar nicht geben. Denn unser Schadensersatzrecht stellt auch und gerade für den Sachschaden auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ab und nicht auf irgendwelche Schemata und Formulare. Wer dem Kunden ein Formular (oder mehrere) zum Schadensersatz gibt, hilft sicherlich dabei, dass möglichst keine Schadensposition vergessen wird. Aber das reicht nicht aus. Ein Kfz-Betrieb, der Fahrzeuge verkaufen und Reparaturen durchführen und mit Restwerten handeln und dem Kunden gleichzeitig versichern will, dass er ihn als Geschädigten bei der Sachschadenregulierung in seinem Interesse berate und vertrete, befindet sich unversehens in einem Interessenkonflikt. Davor bewahren auch keine Formulare. Moral: Aufgrund des neuen RDG sind vom Kundenberater/Verkäufer praxisgerechte und zulässige Kundeninformationen nur nach gründlicher Ausbildung und fortlaufender Weiterbildung im Unfallschadenregulierungsrecht zu leisten. Darüber hinaus sind Kooperationen mit qualifizierten Verkehrsanwälten unverzichtbar. Sonst kommen auf die Betriebe Haftungsfälle und Unterlassungsklagen und letztlich Erlösschmälerungen wegen Rechtsdienstleistungen zu, welche die Betriebe nach dem neuen RDG unentgeltlich zu erbringen haben.


KDB

06.05.2008 - 11:45 Uhr

Dudenhöffer? Dudenhöffer? Ist das nicht der Daimler-alimentierte „Experte“, der vor gar nicht allzu langer Zeit seine Expertise unter anderem in der ZEIT mit der Aussage unter Beweis stellte, dass eine CO2-basierte Kfz-Steuer für Deutschland nicht in Frage käme, weil dies in Europa eine Alleinstellung bedeutete – dabei geflissentlich ignorierend, dass es in Spanien und Großbritannien schon seit Jahren CO2-basierte Kfz-Steuern gibt? Hut ab!


Achim Günther

07.05.2008 - 07:20 Uhr

Obwohl ich kein hochdekorierter Betriebswirt oder Volkswirt bin, komme ich zu der ganz einfachen Feststellung das zu viele Fahrzeuge für zuwenig Kunden gebaut werden. Es will nur keiner richtig eingestehen.....................


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