Wer in einem EU-Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss ab sofort im Besitz einer Übereinstimmungsbescheinigung sein. Eine entsprechende Verordnung sei am Donnerstag eingeführt worden, teilte die Europäische Kommission in Brüssel mit. Ab sofort sei somit jeder Fahrzeughersteller verpflichtet, diese Bescheinigung gemeinsam mit dem Neuwagen auszuliefern. Die Regelung gelte für alle neuen Fahrzeuge, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Die Kommission erhofft sich von dieser Ergänzung der Richtlinie 2007/46/EG eine Erleichterung des Fahrzeugkaufs im EU-Ausland. Der große Verwaltungsaufwand habe viele EU-Bürger in der Vergangenheit davon abgehalten, ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat zu kaufen. "Ab heute gibt es beim Kauf eines neuen Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat weniger Formulare auszufüllen und weniger Verfahren einzuhalten als in der Vergangenheit", erklärte der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen. Die Übereinstimmungsbescheinigung wurde zwar schon 1993 eingeführt, wurde bisher allerdings nur in Ländern, in denen sie durch nationale Vorschriften vorgeschrieben war bzw. auf Antrag des Käufers ausgestellt, der sein Fahrzeug exportieren und die Zulassungsformalitäten vereinfachen wollte. (ng)
Neuzulassung: Übereinstimmungsbescheinigung wird Pflicht
Die Kommission erhofft sich von einer neuen Regelung eine Erleichterung des Fahrzeugkaufs im EU-Ausland. Ab sofort sind Fahrzeughersteller verpflichtet, grundsätzlich eine Übereinstimmungsbescheinigung mit dem Neuwagen auszuliefern.
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