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Falscher Name im Kfz-Brief: Autokäuferin bekommt Schadenersatz

16.10.2015 15:43 Uhr
Ein kleiner Fehler wird für ein bayerisches Autohaus teuer.
© Foto: picture alliance/dpa

Nach Ansicht des Münchner Amtsgericht ist ein Wagen wegen eines falschen Namens im Kfz-Brief nicht "fabrikneu" und verliert an Wert.

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Ein kleiner Fehler wird für ein bayerisches Autohaus teuer. Es hatte den Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern versehentlich auf eine andere Person zugelassen. Das Münchner Amtsgericht sprach der Autokäuferin nun gut 3.000 Euro Schadenersatz zu. Mit dem zusätzlichen Namen im Kfz-Brief sei der Wagen nicht "fabrikneu" und verliere an Wert, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 242 C 17305/14). 

Die Frau aus Schwabhausen vereinbarte bei dem Autohaus im Juni 2011 für ein neues Auto einen Preis von knapp 14.000 Euro und fuhr es als Leasingwagen, um es nach drei Jahren für gut 8.700 Euro zu kaufen. Dabei kam heraus, dass das Fahrzeug seinerzeit nicht auf die Frau, sondern auf einen anderen Namen erstzugelassen worden war. Bei der Übergabe des Wagens hatte die Frau einen Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten, der Kfz-Brief war beim Autohaus geblieben.

Das Autohaus räumte ein, es habe sich um einen internen Fehler gehandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, das Fahrzeug sei mangelhaft im Sinn des Gesetzes, da es sich nicht wie vereinbart um ein fabrikneues Fahrzeug gehandelt habe. Den Wertverlust durch die Eintragung auf eine andere Person ließ das Gericht von einem Sachverständigen ermitteln: Er kam auf 3.145,80 Euro. (dpa)

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KOMMENTARE


FrankDy

16.10.2015 - 17:46 Uhr

und da sage nochmal einer in Deutschland gibt es zu geringe Schadenersatzzahlungen...


Michael Kühn

16.10.2015 - 17:53 Uhr

Richtig, kann ich nachvollziehen, der Wertverlust ist gegeben. - Anders als bei Tgl.


Günter

16.10.2015 - 19:07 Uhr

DAT weist für den zweiten Halter 3% Abschlag aus. Das sind in diesem Fall 420 Euro. Wie der Sachverständige auf 3.145, 80 Euro kommt, wird hier leider nicht erläutert. Vermutlich wurde das Auto aus verkaufstaktischen oder Prämiengründen vorab kurz auf einen anderen Namen zugelassen. Da das Fahrzeug aber offenbar nur durch die Klägerin genutzt wurde, kann man hier nicht von zweiter Hand reden sondern lediglich von zwei Eintragungen.


Schmidt

16.10.2015 - 19:58 Uhr

Na da bin ich aber auf die Urteilsbegründung gespannt - die Fabrikneuheit des Fahrzeugs vom Fahrzeugbrief abhängig zu machen halte ich für nicht vertretbar. Dass ein Wertverlust eintritt mit mehr Vorbesitzern mag sein, aber mit der Begründung scheint das Amtsgericht nur die Problematik zu umschiffen, dass der Wertverlust ja erst bei Verkauf eintritt. D.h. die Dame hat derzeit keinen Schaden. Und der Schaden wird immer geringer, je länger sie das Fahrzeug fährt, weil bei 150.000 km Laufleistung und 10 Jahren Alter ein Halter keinen Unterschied mehr macht. Das wird sich das Landgericht sicher gut ansehen...


CL

17.10.2015 - 08:21 Uhr

ich finde das immer schlimmer... Im Autohaus arbeiten auch nur Menschen und die machen nunmal Fehler 3000 Euro ist viel zu viel! Das macht es für einen Unternehmer nicht einfacher, er zahlt für jeden kleinen Fehler viel Geld! Auf der anderen Seite kann er den Kunden für seine Fehler nie belangen da er dann entweder nicht wieder kommt oder kein Recht bekommt!


Annotator

17.10.2015 - 11:00 Uhr

Leasing ist doch nur Miete, und das Auto hat sie ja genutzt.Dann soll Sie halt das Auto nach Vertragsende einfach nicht übernehmen.


GC

17.10.2015 - 11:22 Uhr

Wo soll denn das noch hinführen? Reicht es nicht, dass man schon genug vom Hersteller schikaniert wird? Muss man jetzt solchen unsinnigen Klagen auch noch gerichtlich Rückenwind geben? Was genau ändert das denn am Wert des Fahrzeuges? Man kann doch sehen, dass es nur falsch zugelassen war. Und das wahrscheinlich genau für einen Tag. Der Wagen fährt deswehgen nicht anders und hat deswegen auch nicht mehr runter oder irgendetwas was den Schadenersatz rechtfertigen würde. Gerade prozentual betrachtet, ist das ein Schlag ins Gesicht für den Handel und völlig überzogen.


CaKl

17.10.2015 - 20:43 Uhr

Kann mir jemand den Kontakt zum Sachverständigen herstellen? Wahnsinn


m.kummer

19.10.2015 - 09:29 Uhr

erschreckend, was man hier an kommentaren zum teil lesen muß. es geht doch gar nich um den tatsächlichen wertverlust. setzt doch mal die "händler-brille" ab und eine ganz neutrale dafür auf.ihr kauft / least einen NEUWAGEN!!! und nach ende der leasing kommt raus, daß er vorher auf jemand anderes zugelassen war. und das hat auch nix mit "fehler machen" zu tun. denn wenn das ein "fehler" war, dann hätte man den beim straßenverkehrsamt umgehend beseitigen können (selbst auch schon gemacht). hier wurde ganz offensichtlich eine "tageszulassung" oder "kurzzeitzulassung" für eine prämie gebraucht, die sich der händler damals eingesteckt hat. natürlich kann man das aus dem artikel nicht sicher sagen, aber jeder der mal in ner neuwagendispo war, weiß das doch. und das is einfach ma betrug. man hätte der frau das ja auch gleich sagen können. hat man aber nich. warum wohl? viel schlimmer is aber, daß hier so getan wird, als wäre das verschweigen von "details" beim autokauf ok. lügen is halt salonfähig.


Schmidt

19.10.2015 - 14:43 Uhr

Hallo Herr Kummer! Der Bericht stellt das anders dar, nämlich dass das Fahrzeug die ganze Nutzungszeit über auf jemand anderen zugelassen war. Wenn Sie den Artikel sich nochmal ansehen, steht da nichts von Voreintrag, sondern von Falscheintrag. Was mich irritiert: Eigentlich sollte die Leasing doch eingetragen sein, der Brief verblieb beim Händler? Also ein Autohaus-Leasing? Wie dem auch sei, geht man von der dargestellten Fehlervariante aus, sind die Kommentare meist berechtigt. Betrug darf nicht belohnt werden, da haben Sie völlig recht. Wie gesagt: Die Urteilsbegründung wird es richten....


CaKl

19.10.2015 - 20:20 Uhr

Hallo Herr Schmidt, wie kommen sie auf die Schlussfolgerung der Wagen sei die ganze Zeit auf eine andere Person zugelassen gewesen? Im Artikel steht klar, dass bei Übergabe des Fahrzeugs ein Kfz Schein vorlag in dem die Nutzerin eingetragen war. In der Regel ist auch nicht die Leasing sondern der Nutzer im Kfz Brief eingetragen, somit auch nicht weiter irreführend. Ich finde vielmehr fraglich warum bei einem Leasingvertrag die Nutzerin den Wertverlust erhält. Steht dieser nicht der leasingbank zu? Ok Strafe muss sein da bin ich dabei, aber in diesem Ausmaß äußerst grenzwertig.


Erwien

20.10.2015 - 01:31 Uhr

Bitte liebe Kollegen. Bieten Sie mir diese Fahrzeuge an!!!!!!! Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, das der höhere Wertverlust von über 3.000 ,- € gerechtfertigt ist.Ich kaufe hiermit verbindlich die nächsten 50 Fahrzeuge!!!!Herr Kühn, Sie schießen mal wieder den Vogel ab. Verkaufswert 8.700 minus 3.100 Schadenersatz= 5.600 Restwert nach drei Jahren! Vollkommen an der Realität vorbei.Viel Aussagen von den lieben Fachleuten hier, werden hinein interpretiert. Niemand kennt den genauen Sachverhalt. Alles Spekulation ohne es belegen zu können. Der Artikel ist für ein Fachforum genau so schlecht.Ob eine kleine Lutsche wie Ford Fiesta, VW Polo oder Peugeot 208 nach 3 Jahren 1.Hand oder 2.Hand ist, macht so gut wie keinen Unterschied.Einen guten Verkaufsberater voraus gesetzt ;-)


SG

20.10.2015 - 08:47 Uhr

Ich vermute mal hier hat die Frau den Wagen bereits übernommen und den "Fauxpas" erst gemerkt, nachdem Sie den Restwert an die Leasingbank gezahlt hat und die den Brief zugesandt hat. (Vertrag wurde 2011 auf 3 Jahre abgeschlossen -> Auslauf des Leasingvertrags 2014)Dann würde ich das auch verstehen wenngleich die Entschädigung mit über 20% des Kaufpreises schon recht hoch ist.Sollte Sie aber nur als Leasingnehmerin die Entschädigung erhalten haben, dann ist die Summe erst Recht viel zu hoch. Auch wenn ihr schon eine Entschädigung zusteht. lease ich einen Neuwagen ist das nun mal teurer als zB. eine Tageszulassung oder ähnliches.


m. kummer

20.10.2015 - 09:32 Uhr

@Schmidt... wie CaKl schon richtig erwähnt, steht im artikel ganz klar, daß der wagen auf die kundin zugelassen wurde. nur eben nich als neuwagen. wenn dem autohaus so ein "fehler" direkt nach der zulassung auffällt, stellt es (das ist meine erfahrung mit straßenverkehrsämtern) kein problem dar, daß zu korrigieren. im brief (oder jetz zulassungsbescheinigung teil II) steht der erste eintrag zwar drin, wird aber mit "ungültig" negiert. und hier drängt sich zumindest mir der verdacht (wohl gemerkt is es eben nur mein verdacht) auf, daß es seitens des autohauses kein bestreben gab das richtigzustellen. dann wäre eine eventuelle tageszulassungsprämie nämlich der nächsten prüfung durch den hersteller (vielleicht sogar im volumen?) zum opfer gefallen. trotzdem stellt sich mir dabei die frage, wie dumm oder dreist so ein händler dann sein müßte (vorsicht! konjunktiv!!!) ... entweder ich mache das beim leasinggeschäft und verkaufe der frau dann aber danach nich noch das auto (sogar mit vorvertrag oder option, wie es der artikel vermuten läßt), denn ich habe das verkaufsrecht. dann hätte die das nämlich niemals mitbekommen. oder ich kommuniziere der kundin den "fehler", speise sie unter vielfachen entschuldigungen mit günstigen winterrädern ab und streiche so zumindest einen teil der prämie ein. aber wenn kollege raffzahn das handeln bestimmt, will man halt maximalen ertrag. zur not mit betrug. @CaKl... ich verstehe den artikel so, daß der gutachter den "wertverlust" ermittelt hat. bei der angegebenen höhe wohl zum zeitpunkt des "fehlers", also im eigentlichen auslieferungszustand. und da is der wertverlust deutlich höher als wenn ich (aus händlersicht natürlich viel praktischer) bei einem dreijährigen in DAT einfach ma die vorbesitzerzahl von 1 auf 2 klicke. kann man schließlich so drehen, wie mans grad brauch. seriöser ist es aber zu betrachten, was der kundin "verkauft" wurde und was sie tatsächlich erhalten hat. und da kann ich mir diesen betrag schon eher erklären. der frau zugeprochen wurden aber 3000,- euro "schadenersatz"... was wohl nich zu verwechseln ist mit dem wertverlust. das werden die feinen juristen sicher berücksichtigt haben. denn der wertverlust is für die frau unter den gegebenen umständen wohl wirklich deutlich geringer. trotzdem wurde diese frau offensichtlich vom händler für einen betrug benutzt. daher denke ich (das ist wieder nur eine vermutung!!!), daß die 3000,- euro sich aus wertverlust und (nennen wir es: ) schmerzensgeld zusammensetzt. denn sie wären auch der meinung, wenn sie selbst opfer eines bewußten betruges durch einen anderen wären, daß dieser ihnen eine strafzahlung leisten sollte. schließlich wurden sie dann bewußt getäuscht zum finanziellen vorteil des vertragspartners. und der größere schaden für das autohaus dürfte eh sein, daß das dort in der region sicher die runde macht und man "vertrauen" nach so einer sache eben nich einfach zurückkaufen kann.


m.kummer

21.10.2015 - 07:43 Uhr

@erwien... ihr beitrag ist an arroganz und dreistigkeit kaum zu überbieten. sollten sie ein händler oder verkäufer sein, muß sich niemand wundern, wenn über diese seite hier, in der auch kunden und interessierte lesen, ein schlechtes licht auf den handel fällt. 1.) scheinen sie den artikel bezüglich "wertverlust" und "schadenersatz" nicht verstanden zu haben. 2.) weiß hier (fast) jeder, daß es in dem fall NICHT um den wertverlust eines dreijährigen vom 1. zum 2. vorbesitzer geht, sondern um den verlust am tage der ersten zulassung, denn der kunden wurde ein NEUWAGEN verkauft, den sie nicht bekommen hat! 3.) sie sagen, es ist alles nur spekulation und vermutung, leiten aber damit ein, daß sie "verbindlich" die nächsten 50 fahrzeuge abnehmen. 4.) ... und das ist so tief in die arroganzkiste gegriffen, daß einem schlecht wird... ihre aussage (zitat: "eine kleine Lutsche wie Ford Fiesta, VW Polo oder Peugeot 208") zeigt, daß sie keinen respekt vor kunden haben, die sich auch die 15000,- euro für einen kleinwagen absparen müssen. sie müssen das offensichtlich nicht und halten sich damit wahrscheinlich (vorsicht, nur eine vermutung von mir) für einen "guten" verkäufer.


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