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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht Betrüger!

22.02.2017 09:55 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

Derzeit sind besonders Norddeutschland und insbesondere mittelständische Unternehmen von einer neuen Betrugsmasche betroffen.

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Aus aktuellem Anlass möchte Sie die AUTOHAUS SteuerLuchs Redaktion vor einer aktuellen Betrugswelle warnen. Wie die IHK Hannover mitgeteilt hat, sind derzeit besonders Norddeutschland und insbesondere mittelständische Unternehmen von einer neuen Betrugsmasche betroffen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen wurden dadurch Unternehmen innerhalb von wenigen Tagen um über fünf Millionen Euro betrogen.

Betrüger treten gezielt an leitende Angestellte von Unternehmen heran. Diese bekommen eine streng vertrauliche E-Mail von dem jeweiligen Geschäftsführer oder Vorstand in der ein neues Projekt angekündigt wird. Für dieses Projekt soll ein hoher Betrag überwiesen und es soll absolutes Stillschweigen eingehalten werden. Erstaunlich ist, dass die E-Mails so ge­fälscht sind, dass die Adresse tatsächlich dem Geschäftsführer oder Vorstand zugeordnet werden kann. Zudem sind die E-Mails auch in fehlerfreiem Deutsch verfasst. Stutzig sollte man aber auf jeden Fall spätestens dann werden, wenn die Überweisung ins Ausland aus­geführt werden soll.

Und in diesem Zusammenhang wollen wir Sie nochmals auf die Gefahr von Betrügern im Rahmen von Registeranmeldungen hinweisen. Die Masche der Firmen sieht so aus, dass diese primär versuchen einen offiziellen Eindruck zu erwecken, so als ob die Mitteilung von einer staatlichen Stelle kommen würde. So benut­zen die Betrugsfirmen oftmals ein Logo, das dem Bundesadler nachempfunden ist und verwenden Um­weltpapier, ähnlich dem Pa­pier, das die Finanzämter benutzen. Desweiteren gehen die Fir­men entweder auf Steuerver­einfachungsgesetze ein und/oder auf vermeintlich neue Rege­lungen im Zusammenhang mit einem zentralen Gewerberegister. Danach behaupten diese Firmen, dass sie Anmeldungen in Standardregistern vornehmen würden und verlangen für eine längere Laufzeit eine „Ge­bühr“. Achten Sie darauf, dass Sie diesen Vertrag und die daraus resultierende Abofalle auf gar keinen Fall unterschreiben. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Schreiben von einer offiziellen Seite stammt, dann fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Ihr Berater wird Ihnen sicherlich weiterhelfen können.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass bei Überweisungen, vor allem von größeren Beträgen, ein Vier-Au­gen-Prinzip gilt und eingehalten wird. Vor allem auch bei Überweisungen ins Ausland ist höchste Vorsicht geboten.

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