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Abgas-Skandal bei VW: Händler soll manipuliertes Auto zurücknehmen

23.05.2016 09:04 Uhr
Abgas-Skandal bei VW: Händler soll manipuliertes Auto zurücknehmen
Im VW-Abgas-Skandal hat erstmals ein Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Kann man sein Auto zurückgeben, wenn die VW-Betrugssoftware eingebaut ist? Bislang sagten die Gerichte nein, der Mangel sei nicht erheblich und die Umrüstung komme ja. Das Landgericht München schert nun aus.

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Im VW-Abgas-Skandal hat erstmals ein Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Urteil des Landgerichts München sei am vergangenen Dienstag ergangen, wie "Stern TV" berichtet. Es handele sich um einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt habe ein Ehepaar aus München.

Volkswagen bestätigte am Samstag das Urteil. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.

Laut Volkswagen sind deutschlandweit bislang neun Urteile zur Thematik ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Nur das Landgericht München habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.

Unterschiedliches Urteil in Bochum

Bereits im März hatte etwa das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Kunden auf Rückgabe des Autos zurückgewiesen. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Laut "Stern TV" heißt es in der Münchener Urteilsbegründung, der Händler habe länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ungenutzt verstrichen. Den Klägern müsse daher der Kaufpreis erstattet werden.

Zur Problematik stehen weitere Entscheidungen an. Am Landgericht Braunschweig sind im Zuge des Abgas-Skandals bislang 46 Klagen von Autobesitzern eingereicht worden. Sie klagen laut Gericht entweder gegen den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeuges, ein Autohaus oder die Volkswagen AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder gegen den Konzern als Hersteller auf Schadenersatz. Am 24. Mai soll es ein Urteil im Prozess eines Audi-Besitzers gegen ein Autohaus geben. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

23.05.2016 - 16:17 Uhr

Entschuldigung, aber ein Händler ist m. E. der falsche Ansprechpartner. (Er ist ein "Sklave" dieses Herstellers, der dieses Auto baute !!!) - Egal welche Waren ich kaufe, muß ein Verbraucher die Angaben zunächst einmal glauben. - Volksverarsche (Tschuldigung, aber das ist komerzieller BETRUG ) MK


M.Korn

23.05.2016 - 19:32 Uhr

Tschuldigung-aber Händler-egal von welcherAutomobilmarke sind freie Unternehmer und können gerne den Händlervertrag mit Volkswagen kündigen. Nur zu welcher Marke sollten sie wechseln? Der Abgasskandal ist KEIN Volkswagen Problem!


JS

23.05.2016 - 22:30 Uhr

Der Händler ist Vertragspartner des Kunden, nicht der Hersteller.


PRS

24.05.2016 - 08:03 Uhr

Herr Kühn, vielen Dank für Ihren sinnfreien Beitrag. So hatte ich heute morgen schon was zum schmunzeln. Vielleicht sollten Sie noch mal die Definition eines Sklaven nachlesen.


VW Fahrer

24.05.2016 - 09:07 Uhr

Hallo Her Kühn,ich stimme Ihnen da schon zu, aber leider lässt sich ja anscheinend nur so Druck auf den Hersteller ausüben. Langsam ist es eine Farce was VW da abliefert.


uwe

24.05.2016 - 09:49 Uhr

Kein Händler ist ein Sklave eines Herstellers ! Ich kann diese unqualifizierte Gejammer nicht mehr hören. Sklaven sind bemitleidenswerte Geschöpfe, weil sie Ihres freien Willen beraubt, unfreiwillig für einen anderen schuften müssen. Jeder Händler, der mit seinem Hersteller unzufrieden ist darf kündigen oder sogar komplett umsatteln und in Zukunft Blumen oder anderes verkaufen (aber auch in diesem Fall würde sich Herr Kühn sicherlich über den gemeinen Blumenhersteller in Holland beschweren, von dem er seine zu schnell welkenden Nelken bezieht).In jedem Fall gilt weiterhin Recht und Gesetz, nachdem der Händler der direkte Vertragspartner des Käufers ist - mit allen Rechten und Pflichten.


Seat Altea XL

24.05.2016 - 17:24 Uhr

z.B. ich habe einen Vertrag mit einem Autohaus so ist es auch mein Ansprechpartner.Das Autohaus muss das dann mit Seat regeln und Seat dann vermutlich mit VW.


Michael Kühn

25.05.2016 - 09:16 Uhr

@ sämtliche Kommentatorten: Ich habe genügend Händlerverträge gesehen und jeder Händler erhält die Beschreibung vom Hersteller und muß mit diesem Wissen vom Produkt Auto seinen Kunden überzeugen. Des Weiteren erkennen Sie scheinbar Sie gewisse Grundgegebenheiten nicht. Wie schaut es z.B. bei einer Wandlung aus ?Welcher klardenkende Händler stellt sich denn so ein "Montagsauto" auf den Hof ?Und welcher Händler würde z.B. bei einer Vertragsbindung nach 20 Jahren aufwärts dann mal soeben den Hersteller wechseln ? - Mit allen damit verbundenen Kosten, wenn er bereits schon am "Tropf des Herstellers" hängt. (Wieso sind überhaupt so viele Vertragshändler in die Insolvenz gegangen?-Waren die einfach alle nur zu "doof"?) - Ich habe genügend Wandlungen mit nem Hersteller erlebt und weiß, was das für ein Riesenaufwand ist, derweil sich der Kunde zunächst in meinem "Bein festgebissen" hat. Na klar bin ich der Vertragspartner vom Käufer, gegen den zunächst geklagt wird. Und dann muß eben der Hersteller überzeugt werden, diese "Fehlgeburt" zurückzunehmen. Und das DAUERT ! - Und wenn Ihnen das Wort "Slave" nicht gefällt, dann ersetzen Sie es doch gegen ein anderes ... + "werter UWE" , über Ihre Zeilen konnte ich nur lachen, Entschuldigung. -- Ich durfte auch divere "Hersteller-Quacksalber" aus nächster Nähe (nach Händedruck) persönlich erleben, überwiegend lächerlich. Aber Sie dürfen sicher gerne Ihre Einstellung beibehalten und pflegen. Mit freundlichem Gruß MK


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