Auf Autobesitzer der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen könnten Probleme bei der Hauptuntersuchung zukommen – allerdings nur, wenn sie ihr Fahrzeug nicht von Volkswagen nachrüsten lassen. Ist ihr Wagen von dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf betroffen, haben sie 18 Monate Zeit, ihn in die Werkstatt zu bringen. Noch herrscht allerdings auch Unklarheit darüber, welche Konsequenz für die Hauptuntersuchung es hat, wenn sie diese Frist überschreiten.
Derzeit werde die fragliche Motorsoftware, die für die Manipulation verantwortlich ist, ohnehin noch nicht überprüft, weil der entsprechende Rückruf noch laufe, sagte ein Sprecher des TÜV Süd am Freitag in München. Erst nach dem Ende des Rückrufs müssten alle Prüforganisationen in Deutschland nachsehen, ob die Fahrzeuge an dem Rückruf teilgenommen hätten. Wann genau diese Umrüstaktion endet, hängt aber erst einmal vom Fahrzeugtyp ab.
Die ersten Benachrichtigungen waren Ende Januar 2016 für den VW Amarok rausgegangen. Die Frist von 18 Monaten endet damit im Juli dieses Jahres. Für alle anderen Fahrzeugmodelle, deren Halter später informiert wurden, würden auch spätere Stichtage gelten, erklärt ein Dekra-Sprecher.
Doch selbst was nach Ablauf der Frist passiert, ist noch unklar. Der TÜV Nord war zunächst von der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit den Worten zitiert worden, "eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt." Inzwischen weist der TÜV Nord darauf hin, dass allein eine gesetzliche Regelung die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung der Plakette sei.
Bei der Konkurrenzorganisation Dekra erklärt man es so: Es wäre eine rechtlich verbindliche Vorgabe erforderlich, um im Rahmen der Hauptuntersuchung zu prüfen, ob die Rückrufaktion von VW-Fahrzeugen im Zuge des Abgasskandals umgesetzt wurde. "Eine solche konkrete Vorgabe liegt bisher nicht vor", sagte der Dekra-Sprecher. "Die zuständigen Stellen sind dazu in der Abstimmung." Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Verfahren.
Erweiterte Prüfanforderung im Gespräch
Beim TÜV Süd geht man davon aus, dass in einem nächsten Schritt das Bundesverkehrsministerium voraussichtlich eine erweiternde Prüfanordnung für die von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge erlassen wird. Zugleich müsse der Hersteller den Prüforganisationen noch die Daten zu den betroffenen Fahrzeugen und den verschiedenen Motorversionen übermitteln. Daraus müsse dann hervorgehen, welche Software aufgespielt sein muss, damit die TÜV-Plakette erteilt werden kann.
Fraglich ist auch, wie viele Kunden das überhaupt noch trifft. Laut einem VW-Sprecher waren schon mehr als die Hälfte der betroffenen rund 2,6 Millionen Dieselfahrzeuge, für die im Zuge des Dieselskandals der Rückruf angeordnet wurde, in der Werkstatt. Etwa 100.000 würden derzeit pro Woche umgerüstet. Rein theoretisch könnte sich das Thema also bis Juli erledigt haben. Allerdings hängt das von der Umrüst-Disziplin der Kunden ab.
Normalerweise würde das Fehlen der neuen Software bei der Hauptuntersuchung als Mangel gewertet. Der Autofahrer hat dann vier Wochen Zeit, den zu beheben, bevor ein Bußgeld fällig wird. Eine Stilllegung des Autos - was einem Fahrverbot gleichkäme - wäre ohnehin keine Sache der Prüforganisation sondern der Behörde: Falls ein Autobesitzer die Rückrufaktion nicht wahrnimmt, würde der Hersteller die Behörde informieren, erklärt man beim TÜV Süd. Das KBA schickt betreffenden Autobesitzern dann eine Aufforderung. Wenn sie dieser nicht nachkommen, hat die Behörde die Möglichkeit, betreffende Fahrzeug per Zwangsmaßnahme stillzulegen, was dann wiederum von der Polizei umgesetzt würde. (dpa)
Nissan/Renault
Betroffener
Ich