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Verwirrung um HU: Probleme für VW-Dieselkunden?

03.02.2017 16:17 Uhr
Verwirrung um HU: Probleme für VW-Dieselkunden?
VW-Kunden könnten wegen des Abgasskandals Probleme bei der Hauptuntersuchung bekommen.
© Foto: VW

Besitzer von rund 2,6 Millionen Autos müssen wegen des Abgasskandals ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen. Doch was passiert eigentlich, wenn sie dem nicht Folge leisten?

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Auf Autobesitzer der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen könnten Probleme bei der Hauptuntersuchung zukommen – allerdings nur, wenn sie ihr Fahrzeug nicht von Volkswagen nachrüsten lassen. Ist ihr Wagen von dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf betroffen, haben sie 18 Monate Zeit, ihn in die Werkstatt zu bringen. Noch herrscht allerdings auch Unklarheit darüber, welche Konsequenz für die Hauptuntersuchung es hat, wenn sie diese Frist überschreiten.

Derzeit werde die fragliche Motorsoftware, die für die Manipulation verantwortlich ist, ohnehin noch nicht überprüft, weil der entsprechende Rückruf noch laufe, sagte ein Sprecher des TÜV Süd am Freitag in München. Erst nach dem Ende des Rückrufs müssten alle Prüforganisationen in Deutschland nachsehen, ob die Fahrzeuge an dem Rückruf teilgenommen hätten. Wann genau diese Umrüstaktion endet, hängt aber erst einmal vom Fahrzeugtyp ab.

Die ersten Benachrichtigungen waren Ende Januar 2016 für den VW Amarok rausgegangen. Die Frist von 18 Monaten endet damit im Juli dieses Jahres. Für alle anderen Fahrzeugmodelle, deren Halter später informiert wurden, würden auch spätere Stichtage gelten, erklärt ein Dekra-Sprecher.

Doch selbst was nach Ablauf der Frist passiert, ist noch unklar. Der TÜV Nord war zunächst von der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit den Worten zitiert worden, "eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt." Inzwischen weist der TÜV Nord darauf hin, dass allein eine gesetzliche Regelung die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung der Plakette sei.

Bei der Konkurrenzorganisation Dekra erklärt man es so: Es wäre eine rechtlich verbindliche Vorgabe erforderlich, um im Rahmen der Hauptuntersuchung zu prüfen, ob die Rückrufaktion von VW-Fahrzeugen im Zuge des Abgasskandals umgesetzt wurde. "Eine solche konkrete Vorgabe liegt bisher nicht vor", sagte der Dekra-Sprecher. "Die zuständigen Stellen sind dazu in der Abstimmung." Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Verfahren.

Erweiterte Prüfanforderung im Gespräch

Beim TÜV Süd geht man davon aus, dass in einem nächsten Schritt das Bundesverkehrsministerium voraussichtlich eine erweiternde Prüfanordnung für die von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge erlassen wird. Zugleich müsse der Hersteller den Prüforganisationen noch die Daten zu den betroffenen Fahrzeugen und den verschiedenen Motorversionen übermitteln. Daraus müsse dann hervorgehen, welche Software aufgespielt sein muss, damit die TÜV-Plakette erteilt werden kann.

Fraglich ist auch, wie viele Kunden das überhaupt noch trifft. Laut einem VW-Sprecher waren schon mehr als die Hälfte der betroffenen rund 2,6 Millionen Dieselfahrzeuge, für die im Zuge des Dieselskandals der Rückruf angeordnet wurde, in der Werkstatt. Etwa 100.000 würden derzeit pro Woche umgerüstet. Rein theoretisch könnte sich das Thema also bis Juli erledigt haben. Allerdings hängt das von der Umrüst-Disziplin der Kunden ab.

Normalerweise würde das Fehlen der neuen Software bei der Hauptuntersuchung als Mangel gewertet. Der Autofahrer hat dann vier Wochen Zeit, den zu beheben, bevor ein Bußgeld fällig wird. Eine Stilllegung des Autos - was einem Fahrverbot gleichkäme - wäre ohnehin keine Sache der Prüforganisation sondern der Behörde: Falls ein Autobesitzer die Rückrufaktion nicht wahrnimmt, würde der Hersteller die Behörde informieren, erklärt man beim TÜV Süd. Das KBA schickt betreffenden Autobesitzern dann eine Aufforderung. Wenn sie dieser nicht nachkommen, hat die Behörde die Möglichkeit, betreffende Fahrzeug per Zwangsmaßnahme stillzulegen, was dann wiederum von der Polizei umgesetzt würde. (dpa)

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KOMMENTARE


Rechtsanwalt Schmidt, Thomas

04.02.2017 - 08:50 Uhr

Abs.:Rechtsanwalt Thomas Schmidt​ (RiLG a.D.)​Zweigstelle Berlin:Podbielskiallee 1314195 Berlin, Tel.030 84107485http://ra-schmidt.jimdo.com/​Sehr geehrte Damen und Herren,​​Sie melden​, ​dass die TüV-Plakette verweigert wird, wenn das VW-Update künftig nicht installiert wird.Hierzu ist vielleicht für Ihre ​Leser​ folgendes interessant:Zum einen hat mir die DEKRA am 26.1.2017 mitgeteilt, dass ​s​ie ein solches Statement nicht abgibt, woraus ich die Empfehlung ableite, die Hauptuntersuchung besser künftig bei der DEKRA machen zu lassen und nicht beim TÜV-NORD ​oder TÜV Süd​. Außerdem gehen meine Mandanten, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen eine entsprechende Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes bzw. des Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (zu dem auch das Kraftfahrt-Bundesamt gehört) vor. Auch andere Anwälte des Fachkreises Abgasskandal (die zusammen mehr als 30.000 VW-Geschädigte vertreten) beabsichtigen gegen den TÜV und die zuständigen Aufsichtsbehörden vorzugehen. Ihre ​Leser​ sollten abwarten und das Update nicht installieren lassen. Immerhin warnt selbst die EU-Kommissarin wegen der möglichen negativen Folgen für den Motor vor der Installation des Updates.Ich empfehle, die Gerichtsentscheidung abzuwarten und vorerst kein Update installieren zu lassen. Da zu befürchten ist, dass die Updates beim nächsten Werkstattbesuch evtl. heimlich installiert werden, weil VW ein starkes Interesse an der Vernichtung des Beweises der Abschalteinrichtungen hat (die auch noch in allen Gerichtsverfahren von VW bestritten wird), sollten entweder VW-Vertragswerkstätten völlig  gemieden werden oder die ausdrücklich Werkstattanweisung erfolgen, das Update nicht zu installieren.  Das Verhalten des TÜV dürfte in in jedem Falle rechtswidrig sein.


Nissan/Renault

04.02.2017 - 09:13 Uhr

Was ist denn mit den ganzen betroffenen Autos anderer Hersteller?Renault und Nissan (1,5l & 1,6l dCi) rufen ja auch Ihre betroffenen "schummel" Diesel Fahrzeuge zurück. Muss das dann nicht eigentlich auch jeder der manipuliert hat machen? (bestimmt alle?)Es ist ja wenn wir ehrlich sind nicht nur VW die geschummelt haben, trotz alle dem steht VW immer als "einziger" da. Der Nissan Qashqai müsste dann ja genauso keinen TÜV bekommen wie der VW Tiguan o.ä. Seltsam, seltsam...


Betroffener

06.02.2017 - 08:20 Uhr

Ich verstehe Grund für den Artikel nicht. Was da geschrieben wird ist geeignet weitere Stimmung bei VW Kunden zu erzeugen. Das geschriebene ist weitestgehend richtig. Das KBA hat Möglichkeiten einzuschreiten, wenn ein Kunde die Rückrufaktion nicht durchführen lässt, das ist aber bei allen angeordneten Rückrufaktionen und bei allen Marken so. Vielleicht ist an diesem Punkt eine neutralere Berichterstattung sinnvoller. Dass die Prüforganisationen auch eine Rolle haben ist mir neu.


Ich

06.02.2017 - 11:28 Uhr

und was ist mit den Besitzern, die sich weigern ihren VW nachbessern zu lassen. ??Weil die Vorgabe vom KBA ist ja da und nur um abzuwarten ob man(n) sich doch was sonst noch alles von VW holen zu können.Aber die anderen sind ja immer schuld.


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