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Auszeichnung: Ehrendok­torwürde für DAV-Präsidentin Edith Kindermann

22.04.2024 05:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
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DAV Präsidentin Edith Kindermann
© Foto: Sven Serkis, Berlin

Die Fakultät für Rechts­wis­sen­schaft der Universität Bielefeld verlieh am vergangenen Freitag Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwalt­vereins (DAV), die Ehrendok­torwürde.

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Mit der Auszeichnung würdigte die Fakultät das Engagement der DAV-Präsidenten für eine "sachge­rechte juristische Ausbildung, ihren unermüd­lichen Einsatz für den Anwaltsberuf und ihre Verbun­denheit mit der Uni Bielefeld".

Die Laudationes
"Die Fakultät für Rechts­wis­sen­schaft verbindet mit Frau Edith Kindermann eine lange Geschichte des gemeinsamen Einsatzes für eine Stärkung praxis­ori­en­tierter Elemente in der Juristen­aus­bildung“, betonte der zuständige Fakultäts-Dekan der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Michael Lindemann. Weiter sagte er: "Wir freuen uns sehr, dass wir das unermüdliche Wirken von Frau Kindermann auf diesem Gebiet, aber auch ihr tatkräftiges Engagement für einen zukunfts­fähigen, resilienten Rechtsstaat durch die Verleihung der Ehrenpro­motion würdigen können."

Prof. Dr. Anne Sanders, Professorin und Lehrstuhl­in­haberin an der Universität Bielefeld, führte aus: "Die Ehrenpro­motion an Frau Edith Kindermann ist mehr als verdient. Sie lebt vor, warum engagierte Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte unverzichtbar für einen funktio­nie­renden Rechtsstaat sind. Sie setzt sich nicht nur für eine praxis­ori­en­tierte Ausbildung ein, sondern auch für die rechts­po­li­tische Entwicklung und für die Zukunft der Anwalt­schaft.“

Der Deutsche Anwalt­verein zeigte sich erfreut über die Anerkennung, die Kindermann zuteil wurde: Von ihrem Engagement profitiere auch der DAV. So sei sie als Präsidentin bei vielen örtlichen Anwalt­vereinen präsent und gebe so dem DAV ein Gesicht.

"Bielefelder Modell" als Glücksfall
Die DAV-Präsidentin selbst betonte, dass sie "noch das große Glück hatte, nach dem ‚Bielefelder Modell‘ zu studieren", womit sie ab Beginn ihres Studiums "einen umfang­reichen Einblick in die Praxis als Juristin erhalten“ habe. "Nach meinem Abschluss habe ich an der Juristischen Fakultät als wissen­schaftliche Mitarbeiterin so viel Wissen aufgesogen und mitgenommen, was die Leiden­schaft für das Recht nachhaltig geprägt hat. Diese Würdigung aus meiner juristischen Heimat ist daher eine besondere Freude und Ehre.“

Juristischer Werdegang
Kindermann (Jahrgang 1962) absolvierte von 1981 bis 1988 die einstufige Juristen­aus­bildung an der Universität Bielefeld. In den folgenden vier Jahren arbeitete sie zunächst als wissen­schaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels- und Steuerrecht sowie am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld. 1992 wurde sie zur Anwalt­schaft zugelassen. Seit 1999 ist sie Fachan­wältin für Famili­enrecht, seit 2007 auch Notarin. Neben dem Famili­enrecht liegen ihre Schwer­punkte im anwalt­lichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Im DAV-Vorstand ist Kindermann – nach zahlreichen anderen Positionen innerhalb des DAV – seit 2009 Mitglied und seit 2019 Präsidentin.   Walter K. Pfauntsch

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