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Informationspflichten für Online-Händler: EU mit neuen Vorgaben

18.01.2016 16:35 Uhr
Online-Händler, die keine Abmahnung riskieren wollen, sollten einen neuen Link auf ihre Seite stellen.
© Foto: mekcar / Fotolia

Online-Händler, die keine Abmahnung riskieren wollen, sollten einen neuen Link auf ihre Seite stellen.

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Von Doris Plate

Verbraucherschutz ist ein wichtiges Anliegen der EU. Das gilt besonders für Online-Angebote. Deswegen ist am 9. Januar eine neue Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (kurz: ODR-Verordnung) in Kraft getreten. Danach sind Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, verpflichtet, auf ihren Webseiten einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (kurz: OS-Plattform) der EU-Kommission einzustellen sowie ihre E-Mail-Adresse(n) anzugeben.

Bei Autohäusern gilt dies für Betriebe, bei denen der Verbraucher eine verbindliche Bestellung für Fahrzeuge, Ersatzteile, Zubehör usw. über die Internetseite abgeben kann. Auch Servicebetriebe, bei denen die Kunden einen Reparaturauftrag online abschließen können, sind betroffen.

Die OS-Plattform ist eine interaktive Webseite, die eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer darstellt, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Sie bietet die Möglichkeit, Beschwerden mit einem in allen Amtssprachen der Union verfügbaren Online Formular kostenlos einzureichen. Die OS-Plattform ermittelt sodann die jeweils zuständige nationale Verbraucherschlichtungsstelle.

Ob die bestehenden Kfz-Schiedsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen in diesem Sinne gelten können, ist nach Auskunft des ZDK derzeit noch nicht geklärt. Auch nicht, ob Webseiten ohne den entsprechenden Link abgemahnt werden. Der Kfz-Gewerbeverband empfiehlt aber betroffenen Händlern vorsorglich folgende Formulierung an leicht aufzufindender Stelle (z.B. im Impressum) aufzunehmen:

Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. 

Unsere E-Mail-Adresse lautet: ...@...

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KOMMENTARE


hwb

19.01.2016 - 18:22 Uhr

Schrecklich, wieder eine neue Segnung der EU. Wem, außer dubiosen Rechtsanwaltsbüros, die ihre Auszubildenden als Abmahngeldquelle einsetzen, nutzt das? Wenn ich nicht zu alt wäre, würde ich am liebsten auswandern aus diesem Chaos, es ist ja jetzt genug Platz in anderen Ländern, wo die Leute weglaufen. Mit unserer deutschen Resilienz würden wir wieder ein Land aufbauen können, hätten dann die Chance für einen politischen Neuanfang außerhalb der EU.


Andy Prechtl

20.01.2016 - 12:21 Uhr

Es ist noch nichtmal möglich ohne weiteres ein Fahrzeug aus Nachbarländern in Deutschland anzumelden, weil der Tüvler HSN und TSN nicht weiß. Wenigstens diese Nummern könnte man mal vereinheitlicht verwenden. Lichtpflicht fällt mir auch ein, da gibt es EU- Länder da muss ich und in anderen Ländern riskiere ich eine Geldstrafe wenn ich untertags mit Licht auf der Autobahn fahre. Da gibts es so viel anderes, was man mal an einem runden Tisch festlegen sollte, was tatsächlich von Nutzen wäre...


K.N.

20.01.2016 - 15:34 Uhr

Wann hört dieser EU-Wahnwitz auf? hwb, ich komme mit!


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