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Hintergrund: Was bei der Pkw-Maut auf Autofahrer zukommt

02.12.2016 09:52 Uhr
Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden – auf den Cent genau.
© Foto: picture alliance/dpa

Worauf müssen sich Autofahrer bei der Infrastrukturabgabe einstellen? Einige wichtige Punkte nach der Einigung mit der EU-Kommission auf nachträgliche Änderungen der Maut-Gesetze:

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STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14 oder 20 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30 oder 40 Euro.

AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden – auf den Cent genau. So würden etwa für einen VW Polo 1.2 TSI künftig 24 Euro Maut und 28 Euro Steuer fällig – statt bisher 52 Euro Steuer. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.

BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

INKRAFTTRETEN: Wann die Regelungen greifen, ist vorerst offen. Zuerst müssen die bereits geltenden Gesetze geändert werden. Sicher ist: Starten kann die Maut erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2017.

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KOMMENTARE


Horst

02.12.2016 - 11:25 Uhr

Einfach geht anders!Bin schon gespannt, wie überlastet künftig unsere Bundesstrassen sein werden.LKW-Fahrer machen es bereits vor.


D.Piefge

02.12.2016 - 15:12 Uhr

toller Kompromiss. Die Österreicher nehmen für 10 Tage 8,90€, für 2 Monate 25,90€ und für's Jahr 86,40€. Und kontrolliert wird überall direkt hinter den Grenzen. Ungleiches Europa.


Werner

02.12.2016 - 20:53 Uhr

"Mit mir wird es keine PKW-Maut geben": Angelika Merkel 2013. "Mit mir wird es keine Steuererhöhung geben": Angelika Merkel 2005. Nach ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin wurde die Mehrwertsteuer drastisch von 16 auf 19% erhöht. Was kann man unseren Politikern noch glauben? Nichts!


TRON

03.12.2016 - 09:01 Uhr

Ich finde für die Östreicher müsste es in Deutschland eine Extra teure Maut geben.So wie die sich gegenüber der Maut in Deutschland verhalten haben.


D.H

03.12.2016 - 09:25 Uhr

Warum steht in keinem Bericht was darüber wie die Autohändler mit der Maut belastet werden ?


Micha

04.12.2016 - 11:23 Uhr

Was ist mit der Elektromobilität? Wenn ein E-Fahrzeug keine Steuern bezahlen muss, dann ist die Maut ja zusätzlich? Da sollte noch einmal nachgedacht werden, ich will mit den neuen Fahrzeugen, den neuen Batterien ja nicht von der Autobahn ausgegrenzt werden.


Hannes Baum

05.12.2016 - 11:31 Uhr

Die Sätze für die Maut durch ausländische Autobahnnutzer ist ja wohl echt ein Witz. 10 Tage ab 2,50€!?! Was soll diese ganze Staffelei!? Da fließt kaum Gled in die Kassen und unverhältnismäßig, gegenüber anderen europ. Ländern, die Maut kassieren, ist es auch. Wer sich diesen Mist ausgedacht hat... Was die Entlastung anbelangt, wird dies wohl kaum funktionieren, da KFZ Steuern noch unter der ersten Mautstufe liegen. Gibt es dann eine Auszahlung des Guthabens!? ( Ironie off )


egon samu

12.12.2016 - 13:53 Uhr

Micha:"Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei."


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