Von Doris Plate
Neue Geschäftsmodelle brauchen neue Regelwerke. Das hat Jürgen Stackmann als Mitglied des Vorstandes der Marke Volkswagen Pkw bereits angekündigt. Möglicherweise sind die Überlegungen hierzu aber schon viel weiter gediehen als bisher angenommen. In der vergangenen Woche erschütterte eine Insiderinformation, wonach Volkswagen noch in diesem Jahr plane, den meisten Autohäusern Austauschverträge vorzulegen, die unter anderem eine grundlegende Änderung der Vertriebssysteme beinhalten sollen, die Handelsorganisation. Die ausgewählten Händler sollen nach kurzer Überlegungsfrist unterzeichnen. Dem Vernehmen nach soll es sich um Kommissionsagentenverträge handeln. Diejenigen Betriebe, die nicht unterzeichnen, sollen eine Kündigung mit einjähriger Frist wegen Netzumstrukturierung bekommen.
Noch nicht abschließend beurteilt
Auf Anfrage von AUTOHAUS bestätigte VW-Sprecher Nicolai Laude lediglich, dass mittelfristig Veränderungen – besonders durch die Einführung der Elektromobilität und die zunehmende Digitalisierung – auf die Branche zukommen würden. "Daraus leiten sich gegebenenfalls auch Justierungen bei den bestehenden vertraglichen Regelungen ab." Ob und wie sich dies konkret auf die Vertragssituation auswirkt, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. "Volkswagen wird zu gegebener Zeit diese Themen in gewohnter, vertrauensvoller Weise auch mit dem Volkswagen Partnerverband erörtern und abstimmen."
Partnerverband fordert Antworten
Bislang wurde mit dem VV-Partnerverband darüber nicht gesprochen. "Ich habe davon keine Kenntnis", teilte Verbandspräsident Dirk Weddigen von Knapp auf Anfrage mit. Seine Organisation wolle aber auf die Herstellervertreter zugehen und in aller Deutlichkeit Antworten einfordern. Die oben genannte Vorgehensweise wäre besonders vor dem Hintergrund der Dieselproblematik ein harter Schlag für den Handel und dessen Vertreter. Weddigen von Knapp: "Der deutsche Handel hält der Volkswagen AG derzeit im Markt den Rücken frei. Vor dem Hintergrund dieser Belastung wäre es für das Netz völlig unverständlich ohne Einbeziehung des Partnerverbandes in der so wichtigen Vertragsangelegenheit vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden." Im Übrigen gebe es zum Beispiel in Bezug auf die für die Elektromobilität notwendigen neuen Regelungen mehrere Möglichkeiten der Gestaltung.
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