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Elektroautos: Steuerbefreiung wieder für zehn Jahre

21.06.2016 14:56 Uhr
Elektroautos: Steuerbefreiung wieder für zehn Jahre
Elektroautos wie der VW e-Golf sollen länger von der Steuer befreit werden.
© Foto: VW

Der "Umweltbonus" ist wohl der stärkste, aber nicht der einzige Anreiz, mit dem die Deutschen vom Kauf eines E-Fahrzeugs überzeugt werden sollen. Die Regierung hat nun eine weitere Maßnahme auf den Weg gebracht.

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Käufer von reinen Elektroautos sollen wieder länger von der Kfz-Steuer befreit werden. Die Bundesregierung will die Dauer der Steuerbefreiung von derzeit fünf wieder auf zehn Jahre zu erhöhen, rückwirkend zum Jahresbeginn. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor.

Erst Anfang des Jahres war die seit 2011 geltende zehnjährige Steuerbefreiung wie geplant auf fünf Jahre halbiert worden. Dieser Schritt soll nun quasi rückgängig gemacht werden. Neu ist allerdings, dass nun auch nachträglich auf E-Antrieb umgerüstete Autos in den Genuss der Steuerbefreiung kommen.

Der Käufervorteil durch die Steuererleichterung ist in den meisten Fällen jedoch überschaubar. Wer etwa an Stelle eines konventionell motorisierten VW Golf das E-Modell kauft, spart 24 Euro Kfz-Steuer im Jahr, also 240 Euro über zehn Jahre. Im Vergleich zum Technik-Aufpreis von rund 15.000 Euro eine vernachlässigbare Größenordnung.

Für Dienstwagenfahrer gibt es aber weitere interessante Regelungen. Gerade diese Klientel sieht die Bundesregierung als mögliche Triebfeder für einen E-Auto-Boom. Deshalb wird eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers eingeführt. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.

EmoG-Privilegien noch kaum umgesetzt

Die finanziellen Anreize sind aber nur ein Teil des Förderprogramms der Bundesregierung. Eigentlich sollte bereits das schon 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz (EmoG) mit einem ganzen Bündel an E-Auto-Privilegien als Katalysator für den Durchbruch der Antriebstechnik sorgen. Es ermöglicht Kommunen beispielsweise, Busspuren für Elektroautos freizugeben oder bestimmte Zufahrtsbeschränkungen aufzuheben. Auch spezielle Parkregelungen, etwa die Anlage gebührenfreier Stellplätze, sind seitdem möglich.

Großer Erfolg ist den Maßnahmen allerdings bislang nicht beschieden. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks lassen die größten deutschen und bayerischen Städte die neuen Möglichkeiten weitestgehend ungenutzt (wir berichteten). (sp-x)

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KOMMENTARE


Klaus Kronenberg

23.06.2016 - 08:04 Uhr

EmoG würde mehr bringen, wenn im Wohnungs-EigentunsG vorgeschrieben würde, dass, wie TÜV beim Aufzug, eine Auflade-Station für Hybride & E-Autos auf Stellplätzen & in Tiefgaragen verpflichtend ist. Ich habe in der Wohnungs-Eigentümer-Versammlung (WEG) nach Antrag bei der Hausverwaltung nicht die Demokratische Mehrheit für Öko-Bewusstsein bekommen. Der Fahrrad-StellplatzAntrag brachte auch Jahre, bis er die Mehrheit der 16 Eigentümer in meiner WEG fand. Eine weitere WEG hat wenigsten ein grösseren Fahrradständer in der Tiefgarade am Rhein. Dort wurde gerade mein abgesclossenes Kettler Alu-Rad gestohlen, weil das E-Schiebetor nach atom. Ein-und Ausfahrt zu lange aufsteht.


HWB

25.06.2016 - 20:17 Uhr

Einen Stromanschluss zum Aufladen von E-Mobilen bereitzustellen, ist nicht so einfach. Ich vermiete Ferienwohnungen an der Ostsee und wollte für meine Gäste mit E-Mobil eine Ladestation auf einem Parkplatz zur Verfügung stellen. Die Hausinstallation lässt das zu (ca. 12 m vom Schaltkasten), aber weil ich das ganze nicht kostenlos zur Verfügung stellen wollte, begann das Problem. Ich brauchte eine Installation für ca. 30.000,- € nach Angebot des Elektrikers, aber schlimmer noch war, das ich durch Installation einer solchen Anlage mit Zahlmöglichkeit zum Stromverkäufer werde und als Anbieter mit z.B. RWE gleich behandelt werde. Diese steuerliche Rahmenbedingung war in meinem Fall Investitionsverhindernd, obwohl ich den Verkaufspreis für den Srom in der Nähe der Selbstkosten vorgesehen hatte. Aber bei allen Umsätzen wie ein Stromverkäufer behandelt zu werden, dann lasse ich das lieber und Gäste mit E-Mobilen haben bei mir keinen Service an einer Ladestation. So sehe ich die Einführung von E-Mobilen, egal mit welchen Prämien der Kauf subventioniert wird als nicht erfolgreich, da einführungsunterstützende Privatinitiativen und Steuergesetzgebung sich nicht verbinden lassen. So nicht mit mir. Ich fahre wegen der möglichen Reichweite ohnehin Ottomotoren.


Winter

27.06.2016 - 10:18 Uhr

Also das Beispiel von 24 EUR Kfz Steuer pro Jahr muss wohl ein Fehler sein. Dieses Golf Modell würde ich mal gerne sehen, dass nur so wenig Steuern zu zahlen hat. Das ist laut aktueller Kfz-Steuer gar nicht möglich! Man merkt selbst bei Autoren wie man immer wieder versucht der E-Mobilität Steine in den Weg zu stellen.


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