Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll künftig auch auf Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 vorgeschrieben werden können – wie jetzt schon auf Nebenstraßen. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung stimmte der Bundesrat am Freitag mit einigen Änderungen zu. Bisher muss bei Hauptachsen zunächst aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: "Gerade schwächere Verkehrsteilnehmer wie Ältere und Kinder brauchen besonderen Schutz im Straßenverkehr."
Außerdem sollen Radler mit Elektrorädern künftig auch Radwege nutzen können – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Die Regelung gilt aber nur für E-Räder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind.
Kinder bis acht Jahre dürfen künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden, wenn sie auf Gehwegen fahren. Dies soll die Aufsicht erleichtern. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Der Bundesrat stimmte für eine Änderung, dass diese jüngeren Kinder künftig auch auf einem von der Fahrbahn getrennten Radweg fahren dürfen, selbst wenn es daneben einen Gehweg gibt.
Die Verordnung soll es für Autofahrer zudem klarer machen, wo sie auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Gasse für Polizei und Rettungskräfte bilden müssen. Künftig gilt schon bei stockendem Verkehr, dass bei mindestens zwei Streifen die Gasse "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben.
In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, Regeln für elektrisch betriebene Stehroller festzulegen. (dpa)