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Bundeskartellamt: Verfahren wegen Internetstandards eingestellt

15.12.2015 13:50 Uhr
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Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Ford, Opel und PSA beendet.
© Foto: mekcar / Fotolia

Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen gegen Ford, Opel und PSA beendet. Die Hersteller sind den Forderungen der Behörde bezüglich der Internetstandards nachgekommen.

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Das Bundeskartellamt hat jetzt die Verfahren gegen Ford, Opel und PSA Peugeot Citroën zur Prüfung der Zulässigkeit der Internetstandards beendet. Die Autohersteller hätten mittlerweile ihre entsprechenden Vertriebsregeln überarbeitet, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Ford und Opel hatten die Kompromisse bereits kommuniziert.

Im Frühjahr hatte das Kartellamt ein Verwaltungsverfahren "wegen wettbewerbsbeschränkender Regelungen zur Einschränkung der Zusammenarbeit der Markenhändler mit unabhängigen Kundenvermittlern" eingeleitet. Moniert wurden die Internetstandards, die für die Vermittlung von Endkunden an die entsprechenden Markenhändler über internetbasierte Neuwagenportale galten. Bei Verstoß gegen diese Regeln drohte den Händlern der Verlust eines nicht unerheblichen Teils ihrer Boni bzw. ihrer Verkaufshilfen. Daraufhin schränkten die Betriebe die ihre Zusammenarbeit mit den Vermittlern weitestgehend ein.

Bei ihren Untersuchungen konzentrierten sich die Wettbewerbshüter auf die beiden Neuwagenplattformen Autohaus24 und Meinauto. Auf diesen Internetseiten konfiguriert der Endkunde sein Wunschauto und erhält eine Preisindikation für dieses Fahrzeug. Nach Beratung erteilt der Kaufinteressent dem Portal einen Vermittlungsauftrag. Der Anbieter sucht daraufhin den passenden Händler. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält das Portal eine Provision von dem Händler. Der Vertragsabschluss und die weitere Abwicklung des Geschäfts erfolgt anschließend direkt zwischen dem Autohaus und Endkunde.

"Deutlich höhere Transparenz"

"Die Vermittlung von Neuwagen durch Internetportale hat positive Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Händlern und führt für die Verbraucher zu einer deutlich höheren Transparenz", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Maßnahmen der Hersteller, die eine Zusammenarbeit zwischen ihren Vertragshändlern und den Vermittlern unterbinden sollen, könnten deshalb kartellrechtswidrig sein. Ford, Opel und Peugeot Citroën hätten sich dazu bereit erklärt, ihre Internetstandards dahingehend zu ergänzen, dass sie nicht den Vertrieb von Neuwagen über internetbasierte Neuwagenportale erfassen.

Bereits Mitte Oktober hatte Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hinter dem Entgegenkommen der Hersteller den Druck kartellbehördlicher Ermittlungen vermutet. "Die Betrachtung ist lebensfremd und offenbar vom Wunsch diktiert, einer Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt aus dem Weg zu gehen", sagte Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz damals.

Vor allem die Lesart der Kartellbehörde ist umstritten. So sieht das Kfz-Gewerbe die Neuwagenportale nicht als vom Endkunden beauftragte Vermittler an. "Wer gegenüber dem Publikum mit dem Versprechen konkret bezifferter Rabatte für Neuwagen bei kooperierenden Händlern wirbt, führt den Händlern Kunden zu und nicht umgekehrt. Der ZDK bleibt deshalb bei seiner Rechtsauffassung und appelliert an die übrigen Hersteller, sich nicht in gleicher Weise gegenüber dem Bundeskartellamt zu positionieren", sagte Vizepräsident Ulrich Fromme. (se)

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KOMMENTARE


FrankDy

15.12.2015 - 14:43 Uhr

So etwas funktioniert auch nur im KFZ-Handel... In anderen Branchen wird eine Preisbindung durch den Hersteller durchgesetzt. (und wer sich nicht daran hält wird z.B. durch schleppende Lieferung, Kontrolle der Verkaufsstandards etc. gegängelt) Nicht falsch verstehen, ich begreife nur nicht, warum sich immer alle auf das Kfz-Gewerbe stürzen?


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