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Bundesamt an Tesla-Fahrer: "Lesen Sie die Bedienungsanleitung"

14.10.2016 16:21 Uhr
Bundesamt an Tesla-Fahrer: "Lesen Sie die Bedienungsanleitung"
Das Kraftfahrt-Bundesamt empfiehlt: "Bitte beachten Sie unbedingt auch die in den Bedienungsanleitungen des Herstellers hierzu ausgewiesenen Verhaltenshinweise."
© Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC/Uwe Rattay

Der "Autopilot" von Tesla war in die Schlagzeilen geraten, nachdem ein tödlicher Unfall in Florida bekannt wurde. Das KBA warnte jetzt alle deutschen Fahrer.

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ermahnt alle deutschen Tesla-Fahrer in einem Brief, bei der Nutzung des Assistenz-Systems "Autopilot" das Verkehrsgeschehen im Blick zu behalten. "Bei dem in Ihrem Fahrzeug verbauten sogenannten 'Autopilot' handelt es sich um ein reines Fahrerassistenzsystem und nicht um ein hochautomatisiertes Fahrzeug, das ohne ständige Aufmerksamkeit des Fahrers betrieben werden kann", heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über einen Brief an Tesla-Besitzer berichtet.

Teslas System kann - ähnlich wie Assistenz-Technik anderer Hersteller - unter anderem die Spur und den Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Der "Autopilot" war jedoch in die Schlagzeilen geraten, nachdem ein tödlicher Unfall in Florida bekannt wurde, bei dem im Mai ein Tesla mit eingeschaltetem System unter einen querenden Lastwagen-Anhänger raste. In den USA kritisierte die einflussreiche Test-Organisation "Consumer Reports" nach Bekanntwerden des Unfalls im Juli, der Name "Autopilot" sei verwirrend, weil er Fahrern ein falsches Gefühl der Sicherheit gebe. 

Tesla betont stets selbst, dass der "Autopilot" seine Elektrowagen nicht zu selbstfahrenden Fahrzeugen mache und die Fahrer immer den Überblick und die Hände am Steuer behalten müssten. Bei der jüngsten Software-Aktualisierung wurden zugleich die Sicherheits-Maßnahmen verschärft: Nach dreimaliger missachteter Aufforderung, die Hände wieder auf das Lenkrad zu legen, schaltet sich das System ab und kann erst nach dem Parken wieder aktiviert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt empfiehlt: "Bitte beachten Sie unbedingt auch die in den Bedienungsanleitungen des Herstellers hierzu ausgewiesenen Verhaltenshinweise." (dpa)

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