Von Doris Plate
Die Opel-Händler müssen es bringen. Deshalb hat der Rüsselsheimer Hersteller erstmals in seiner Historie im Januar diesen Jahres 24 Händler wegen ihrer Leistungsbeurteilung abgemahnt. Das bestätigte ein Sprecher am Mittwoch. Grund für die Abmahnungen sei gewesen, dass die Autohäuser ihre gesetzten Verkaufsziele 2015 um 25 Prozent unterschritten hätten. Die neuen Verträge würden diese Leistungsbeurteilung vorsehen, und Opel habe die vereinbarten Sanktionen für schlechte Performance nun erstmals umgesetzt.
Den 24 abgemahnten Händlern wurde eine Frist bis Ende Juni 2016 gesetzt, um auf das durchschnittliche Zielerreichungsniveau des Netzes zu kommen. Zehn Betrieben gelang das, sieben erhielten eine Verlängerung der Frist, weil sie plausible Gründe für ihr Scheitern anführen konnten.
Sieben Partner schafften aber das Ziel erneut nicht und erhielten deswegen die fristlose Kündigung. Drei davon akzeptierten diese und schieden einvernehmlich aus. Nach Informationen von AUTOHAUS wehren sich derzeit zwei Autohäuser gegen die fristlose Kündigung und haben die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen eingeschaltet. Rechtsanwalt Thomas Baiz hält die Kündigung für nicht gerechtfertigt: "Nach § 86 Abs.1 HGB kann ein Händler nicht zu einer bestimmten Anzahl von Verkäufen sondern nur zu dahingehenden Bemühungen verpflichtet werden. Eine abweichende Regelung ist nach § 86 Abs. 4 HGB unwirksam." Darüber muss nun das Gericht entscheiden.
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Peter B.
KS
Michael Kühn
P. Gronder
Tschüss und adé
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