Hyundai Motor Europe (HME) verstärkt den Kampf gegen Grauimporte aus Nicht-EU-Ländern. Wie der deutsche Importeur gegenüber AUTOHAUS bestätigte, geht der koreanische Autobauer gegenwärtig "gegen jede rechtswidrige Handlung vor, die dem eigenen selektiven Vertriebsnetz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz Schaden zufügt". Hierzu gehören auch Markenrechtsverstöße, die von Unternehmen begangen werden, indem sie Fahrzeuge entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR einführen. Betroffen sind aktuell vor allem Reimporteure, jedoch auch "weniger als zehn" Vertragshändler in Deutschland. Um wie viele Unternehmen es sich insgesamt handelt, gab Hyundai nicht bekannt.
Ziel sei der Schutz des eigenen europäischen Vertriebsnetzes, insbesondere der Vertragshändler, die durch die Einfuhr der Fahrzeuge von außerhalb des EWR einen Schaden erlitten, sagte der Sprecher. Dies müsse unterschieden werden von Verkäufen über die Grenzen von Mitgliedstaaten innerhalb des EWR, die durch lokales und europäisches Recht geregelt seien und von Hyundai respektiert würden.
Um die unrechtmäßige Einfuhr von Fahrzeugen zu stoppen, will der Autobauer "sämtliche Maßnahmen ergreifen, die das Markenrecht bietet, insbesondere Abmahnungen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen".
Dem Verband der Hyundai Vertragspartner Deutschland sind bislang "ein bis zwei Fälle" von Abmahnungen gegen Vertragspartner bekannt, sagte Geschäftsführerin Antje Woltermann gegenüber AUTOHAUS. Der Händlerverband sieht daher noch keine Notwendigkeit, in der der Sache aktiv zu werden, zumal er stets vom Importeur gefordert hatte, gegen Grauimporte vorzugehen. Sollte die Zahl der betroffenen Händler jedoch steigen, werde man sich einschalten, so Woltermann.
Freie Händler "unvorbereitet"
Dagegen ist der Bundesverband Freier Kfz-Händler (BVfK) bereits im Dialog mit HME und begleitet die rechtliche Auseinandersetzung. Das Vorgehen des Autobauers habe den freien Handel "völlig unvorbereitet und aus heiterem Himmel" getroffen. Der Branchenverband hatte vor einigen Tagen zuerst auf das Thema aufmerksam gemacht. Er wies darauf hin, dass die überwiegend im EU-Land Tschechien gebauten und über den Umweg durch ein nicht zur EU gehörendes europäisches Land importierten Fahrzeugen mit nahezu allem ausgestattet seien, was man von einem für die EU produzierten Fahrzeug erwarten könne. Man wisse aber auch, dass dies nicht ausreiche, um eine Zustimmung von Hyundai zur Einführung nachzuweisen.
Hyundai hält die Aussagen des BVfK für missverständlich, da es nicht einfach um einen Umweg durch ein nicht zum EWR gehörendes Land gehe. "Betroffen sind vielmehr alle von Hyundai produzierten Fahrzeuge, welche ausdrücklich für den Vertrieb in Ländern bestimmt sind, die nicht zum EWR gehören", sagte der Unternehmenssprecher. Ob diese Fahrzeuge in der EU hergestellt werden oder nicht, sei für die juristische Bewertung des Markenrechtsverstoßes ohne Bedeutung. "Dies ist bereits von verschiedenen Markenrechtsexperten und Gerichten bestätigt worden. In den Verträgen der Händler finden sich entsprechende Bestimmungen." (se)
Bernd Herre
Marc
Freier EU-Händler
Jörg Herrmann
Stefan Hünn