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Abgasmanipulation: VW-Käuferklagen gehen in zweite Runde

17.10.2016 09:14 Uhr
Abgasmanipulation: VW-Käuferklagen gehen in zweite Runde
Die Klagen von Autokäufern gegen den Autobauer Volkswagen und seine Händler im Rahmen des Dieselskandals gehen nun in die höheren Instanzen.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Die erstinstanzlichen Entscheidungen der Gerichte sind uneinheitlich, daher wird mit grundsätzlicheren Urteilen in höheren Instanzen gerechnet.

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Die Klagen von Autokäufern gegen den Autobauer Volkswagen und seine Händler im Rahmen des Dieselskandals gehen nun in die höheren Instanzen. Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am 7. November im Berufungsverfahren über die Klage eines Passat-Käufers zur Rückabwicklung des Kaufvertrages von 2013 wegen der Software-Manipulation von Abgastests durch VW. Nach Angaben eines VW-Sprechers vom Freitagabend ist es das bisher erste Verfahren, für das in zweiter Instanz ein Verhandlungstermin angesetzt ist. Das Landgericht Lüneburg hatte dem Kläger im Wesentlichen Recht gegeben. Das beklagte Autohaus hatte die Rücknahme des Fahrzeugs abgelehnt. 

Volkswagen sieht keinen Anhaltspunkt für einen durch die Abgas-Betrügereien entstandenen Schaden an den betroffenen Autos und will bei entsprechenden Entscheidungen jeweils in Berufung gehen. Bei vielen Landgerichten in Deutschland laufen derzeit Klagen von Käufern auf Rückabwicklung und Schadenersatz, zur genauen Zahl will sich der Konzern nicht äußern. Gemessen an den in Deutschland rund 2,5 Millionen betroffenen Diesel-Motoren ist sie aber gering.

Die erstinstanzlichen Entscheidungen der Gerichte sind uneinheitlich, daher wird mit grundsätzlicheren Urteilen in höheren Instanzen gerechnet. Knackpunkt könnte werden, wie lang die Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge noch dauert und welche Zeiträume den Kunden für die Nachbesserung aus Sicht der Gerichte zugemutet werden kann.

Ursprünglich wollte VW mit der Umrüstung der 8,5 Millionen in Europa betroffenen Diesel Ende dieses Jahres durch sein, nach derzeitigem Stand peilt man in Wolfsburg aber nun den Herbst 2017 an. Bislang hat VW für rund 60 Prozent der Fahrzeuge die Freigaben zur Umrüstung durch das zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) und will allen betroffenen VW-Besitzern bis Ende des Jahres Lösungen anbieten. (dpa)

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KOMMENTARE


Rudi S.

17.10.2016 - 10:44 Uhr

Ist doch vollkommen logisch, warum VW es mit der Umrüstung nicht eilig hat. Mit Jedem Kalendertag "verschwinden" automatisch Fahrzeuge, weil Sie verkauft werden oder anderweitig vom Markt verschwinden. Solange seitens des Gesetzgebers kein Druck gemacht wird, wird in Wolfsburg so schnell auch keiner aufwachen! Es kann nur billiger werden...


M. Deser

17.10.2016 - 13:11 Uhr

@ Rudi S. Es ist doch logisch das die Umrüstung lange dauert. Wir reden hier nicht um 1 oder 2 Fahrzeuge sondern um eine gigantische Menge. Dazu muss für jedes Fahrzeug (DSG oder Schaltung, welche zusätzliche Ausstattung bzw. welcher Motor) eine extra Software programmiert werden. Da ist es eher verwunderlich das es so schnell voran geht.


Fahrvergnüger

18.10.2016 - 17:40 Uhr

@Rudi S.: Anscheinend sind Sie bei dem Thema nicht ganz so fachlich qualifiziert wie Sie es meinen. Solange ein betroffenes VW-Fahrzeug nicht als Gebrauchtwagen ins europäische Ausland oder international (wo es jeweils noch keine UmrüstPFLICHT gibt) verkauft wird, verschwindet es beileibe nicht. Lediglich der Halter ändert sich, die KBA-Pflicht zur Umrüstung besteht weiterhin - also kein Vorteil für VW, lediglich die Recherche nach dem aktuellen Besitzer (erneute Abfrage beim KBA, wenn der bisher registrierte Kunde den Wagen als "verkauft" meldet) verlängert sich (eher ein Nachteil).Was das "anderweitig vom Markt verschwinden" angeht, glaube ich kaum, das es bei den betroffenen Fahrzeugen so viele Totalschäden/Verschrottungen etc. geben kann, dass VW ernsthaft solch einen Gesichtspunkt mit einkalkuliert...Vielleicht einfach mal beim KBA anfragen, warum in deren Augen die Umrüstung noch nicht so läuft wie geplant - die Antwort wird Sie sicher erstaunen!


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