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Hohe Belastungen: ZDK geht gegen Rundfunkbeitrag vor

28.11.2013 16:30 Uhr
Hohe Belastungen: ZDK geht gegen Rundfunkbeitrag vor
Seit dem Wechsel vom alten GEZ-Gebührenmodell zum neuen Rundfunkbeitrag am 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe bei Firmen nach Betriebsstätten und Fahrzeugflotte.
© Foto: Fotolia/Archiv/AHO-Montage

Im Kampf gegen die hohe Belastungen der Autohäuser fährt das deutsche Kfz-Gewerbe zweigleisig: Der Verband ist auf politischer Ebene tätig, ein Autohaus klagt mit ZDK-Unterstützung gegen die neuen Regelungen.

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Der ZDK will den hohen Belastungen der Autohäuser durch den neuen Rundfunkbeitrag so schnell wie möglich ein Ende setzen. "Ein Autohaus bereitet mit Hilfe eines Verwaltungsrechtsspezialisten und unserer Unterstützung derzeit eine Klage vor", teilte ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert am Donnerstag in Bonn mit.

Der Verband selbst ist in dieser Sache nicht zu einer Klage befugt und musste deshalb abwarten, bis sich ein Autohaus zu diesem Schritt entschloss. Jetzt ist es aber soweit – und mit der Einreichung der Klage wird spätestens Anfang 2014 gerechnet. Wie lange der Weg durch die Instanzen dauern wird, kann man derzeit nicht sagen.

Nachdem ein "Spiegel"-Bericht vergangenen Woche aber wieder erhöhte Aufmerksamkeit auf das Thema gezogen hat, könnte es schnell gehen. Das Nachrichtenmagazin hatte gemeldet, dass in der Gebührenperiode bis 2016 bei ARD und ZDF mit zusätzlichen Einnahmen von mindestens 500 Millionen Euro gerechnet wird. Erich Sixt und die Drogeriemarktkette Rossmann prozessieren bereits wegen der stark erhöhten Belastung ihrer Unternehmen durch den neuen Beitrag.

Rückforderungen möglich

Wenn der Weg durch die Instanzen schnell geht, könnte das Bundesverfassungsgericht sich schon bald mit dem Thema beschäftigen. "Sollte dieses feststellen, dass die Beitragserhebung für die Vergangenheit ganz oder zum Teil (zum Beispiel bezogen auf den Beitrag für Kraftfahrzeuge) verfassungswidrig ist, kann nach der geltenden Rechtslage der bereits gezahlte Beitrag zurückgefordert werden", erläuterte Dilchert. Die Verjährungsfrist dafür betrage drei Jahre. "Bis dahin dürfte die rechtliche Frage geklärt sein."

Der politische Weg, der vom Verband auch weiterhin beschritten wird, führt über das bereits im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Evaluierungsverfahren. Auf Basis der Zahlungen in 2013 sollen die Beiträge nochmals überprüft werden. Dies wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 stattfinden. Dann muss aber erst wieder eine Neuregelung gefunden werden. Der Verband fordert, dass die Abgabe für gewerbliche Fahrzeuge abgeschafft wird. Dilchert rechnet aber nicht mit Veränderungen auf politischem Wege vor 2015. Und: Wenn in diesem Prozess mit Wirkung für die Zukunft ein anderer Beitragsschlüssel festgelegt wird, kann das bisher vereinnahmte Geld bleiben, wo es ist – also bei den Rundfunkanstalten. (dp)

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KOMMENTARE


Reiner

29.11.2013 - 09:13 Uhr

Das einzig gerechte System wäre, wenn man den -wohl unvermeidlichen- Pflichtbeitrag auf das paar Ohren begrent, das jeder nun einmal hat.Egal wo er sich befindet (zu Hause, unterwegs oder im Betrieb)Man kann ja schließlich nicht an 2 Orten gleichzeitig Rundfunk hören. Die Wohnungs- und Betriebsstätten-Berechnungsgrundlage führt zu Doppelbelastungen und ist auf dem betrieblichen Belastungs-Sektor (speziell Autohäuser, aber auch Krankenhäuser und Hotels etc)an Unverschämtheit nicht zu überbieten, weil jeder, der sich dort aufhält ja schon Gebühren zahlt an seinem Wohnsitz. Die reine Abzocke.Und die Entscheidungsträger der Politik fallen jedesmal auf die hintelistigen, dramatisch dargestellten Berechnungswolken und Gutachten der Abzocker herein. Ein herzliches dankeschön dafür an die Politik!!


egon sunsamu

29.11.2013 - 15:28 Uhr

Zwangsenteignung ist die richtige Bezeichnung für diese neue Abzock-Abgabe. Die Lügenanstalten sollen sich doch genauso finanzieren, wie die Privaten! Wo bleibt der EU-Wettbewerskommissar ?Es darf nicht sein, dass das Volk durch diese neue Volkserziehungssteuer noch dafür zwangsweise bezahlen muss, dass es täglich politisch korrekt belogen und irregeführt wird. Die Öffentlich Unrechten Anstalten werden von der gleichgeschalteten sozialistischen Parteiendiktatur gesteuert. Und genau wie diese, kriegen den Hals nicht voll....


Martini

29.11.2013 - 15:33 Uhr

@Reiner: Bravo....ein guter Denkansatz und mit Sicherheit unterschreib ich das so


Andreas Simand

01.12.2013 - 03:33 Uhr

Wie kann es angehen, dass im Autohaus alle Neuwagen und Occasion GEZ zahlen müssen? Und wieso müssen Unternehmen zahlen, wenn jeder doch schon zu Hause zahlt? http://www.liga.ch


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