Der ZDK will den hohen Belastungen der Autohäuser durch den neuen Rundfunkbeitrag so schnell wie möglich ein Ende setzen. "Ein Autohaus bereitet mit Hilfe eines Verwaltungsrechtsspezialisten und unserer Unterstützung derzeit eine Klage vor", teilte ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert am Donnerstag in Bonn mit.
Der Verband selbst ist in dieser Sache nicht zu einer Klage befugt und musste deshalb abwarten, bis sich ein Autohaus zu diesem Schritt entschloss. Jetzt ist es aber soweit – und mit der Einreichung der Klage wird spätestens Anfang 2014 gerechnet. Wie lange der Weg durch die Instanzen dauern wird, kann man derzeit nicht sagen.
Nachdem ein "Spiegel"-Bericht vergangenen Woche aber wieder erhöhte Aufmerksamkeit auf das Thema gezogen hat, könnte es schnell gehen. Das Nachrichtenmagazin hatte gemeldet, dass in der Gebührenperiode bis 2016 bei ARD und ZDF mit zusätzlichen Einnahmen von mindestens 500 Millionen Euro gerechnet wird. Erich Sixt und die Drogeriemarktkette Rossmann prozessieren bereits wegen der stark erhöhten Belastung ihrer Unternehmen durch den neuen Beitrag.
Rückforderungen möglich
Wenn der Weg durch die Instanzen schnell geht, könnte das Bundesverfassungsgericht sich schon bald mit dem Thema beschäftigen. "Sollte dieses feststellen, dass die Beitragserhebung für die Vergangenheit ganz oder zum Teil (zum Beispiel bezogen auf den Beitrag für Kraftfahrzeuge) verfassungswidrig ist, kann nach der geltenden Rechtslage der bereits gezahlte Beitrag zurückgefordert werden", erläuterte Dilchert. Die Verjährungsfrist dafür betrage drei Jahre. "Bis dahin dürfte die rechtliche Frage geklärt sein."
Der politische Weg, der vom Verband auch weiterhin beschritten wird, führt über das bereits im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Evaluierungsverfahren. Auf Basis der Zahlungen in 2013 sollen die Beiträge nochmals überprüft werden. Dies wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 stattfinden. Dann muss aber erst wieder eine Neuregelung gefunden werden. Der Verband fordert, dass die Abgabe für gewerbliche Fahrzeuge abgeschafft wird. Dilchert rechnet aber nicht mit Veränderungen auf politischem Wege vor 2015. Und: Wenn in diesem Prozess mit Wirkung für die Zukunft ein anderer Beitragsschlüssel festgelegt wird, kann das bisher vereinnahmte Geld bleiben, wo es ist – also bei den Rundfunkanstalten. (dp)
egon sunsamu
Martini
Andreas Simand