Ab dem 1. Juli 2012 werden im Bereich der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen einige Neuerungen in Kraft gesetzt. Darauf wies die Überwachungsorganisation KÜS am Mittwoch hin. So ist nicht mehr von der Rückdatierung betroffen, wer sein Fahrzeug mit Verspätung zur Hauptuntersuchung bringt.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen ist die neue Regelung vorgezogen und bereits in Kraft gesetzt worden. In diesen Bundesländern wird schon jetzt nicht mehr rückdatiert. In allen anderen Bundesländern gilt die bestehende Regelung mit Rückdatierung bis zum 1. Juli 2012.
Nicht berührt von diesen Neuerungen sind die Sanktionen bei massiven Überziehungen der HU-Fristen. Ist die Frist für den HU-Termin um mehr als vier Monate überzogen, droht laut Bußgeldkatalog ein Punkt und 40 Euro Geldstrafe, bei mehr als acht Monaten sind es zwei Punkte und 80 Euro. Schwierigkeiten kann es auch geben nach einem Unfall bei der Schadenregulierung durch die Versicherungen. Eine weit überzogene Hauptuntersuchung könnte dann eventuell zum Thema werden. (se)